8 Gute Arbeit und wirtschaftliches Wachstum

8 Gute Arbeit und wirtschaftliches Wachstum

Thema dieser Ausgabe ist das achte nachhaltige globale Entwicklungsziel, das SDG 8. Darin geht es um Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für Alle.
Das globale nachhaltige Entwicklungsziel 8 (SDG8) fordert:
Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern.
Um das zu erreichen gibt es insgesamt 10 Unterziele und 2 Maßnahmeempfehlungen.

Das erste Unterziel lautet: Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wirtschaftswachstum des Bruttoinlandsproduktes von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten.

Als Zweites wird gefordert: Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovationen erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren.

Das dritte Unterziel besagt: Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovationen unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen.

Als Viertes wird gefordert: Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen.

Das Unterziel fünf will: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.

Angestrebt wird in Unterziel sechs: Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern.

Nach Unterziel sieben sollen: Sofortige und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Folgen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen.

Unterziel Nummer acht fordert: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeiterinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.

Entsprechend dem Unterziel neun wird angestrebt: Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus zu erarbeiten und umzusetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert.

Das zehnte und letzte Unterziel besagt: Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern.

Weiterhin benennt das SDG 8 zwei Maßnahmen:

Playlist

Sergey Kovchik – The path of yellow leaves
Heifervescent – Verboten Lexicon
Hubrich Lauterbach Music – a matter of course
Silence – Friedliche fahrt
Robert80z – Nintendo Glitches
Galdson – Learning to live

Die verwendete Musik steht unter CC-Lizenz. Weitere Infos zu den jeweiligen Lizenzbedingungen sind in den Links zu finden.


Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Ende August ein National Baseline Assessment mit Empfehlungen für die Fortschreibung des NAP, also des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht.
2016 verabschiedete die Bundesregierung einen ersten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Nun soll dieser Aktionsplan neu aufgestellt und überarbeitet werden.
Die Grundlage für die Fortschreibung bilden eine Analyse, wo Deutschland im Umsetzungsprozess steht und Empfehlungen für die weiteren Schritte. Damit hat das Auswärtige Amt das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt.
Dazu ein Interview mit Melanie Wündsch vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht seine Aktivitäten auf der Internetseite: www.csr-in-deutschland.de


Ausstellung „Der Freiheit so fern: Kinder- und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert“

Kinder- und Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten – darüber informiert die Ausstellung „Der Freiheit so fern: Kinder- und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert“ mit Fotos und Texten. Sie bietet Zahlen und Zusammenhänge, gibt Einblicke und lässt Betroffene zu Wort kommen.
Vom 2. bis zum 27. Mai 2023 ist die Ausstellung von SÜDWIND in der Michaeliskirche in Erfurt zu sehen.
Uwe Flurschütz von Arbeit und Leben Thüringen hat die Ausstellung nach Erfurt geholt und spricht über die Hintergründe und das Begleitprogramm.


Die Internationale Arbeitsorganisation ILO

Im Rahmen der Diskussionen um Lieferketten und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wird häufig von den ILO-Kernarbeitsnormen gesprochen.
Was das ist und welche Organisation hinter der Abkürzung ILO steht, erklärt Dr. Annette Niederfranke, frühere Staatssekretärin und jetzt Direktorin des Büros der internationalen Arbeitsorganisation in Deutschland.


Reflexion auf die Risikoanalyse der Lieferkette

Das Deutsche Institut für Menschenrechte(DIMR) betrachtet in einer Reflexion die gängigen Risikoanalysen der Lieferkette durch Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten.

Im Interview erläutert Melanie Wündsch vom DIMR, welche Pflichten unternehmerischer Sorgfalt Betriebe nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben und wie die derzeitige Praxis ist.

Es geht um Wege der Informationsbeschaffung, Hürden und Schwachstellen bei der Umsetzung in der Praxis.

© DIMR. Weiterer Text über OTS und www.presseportal.de/pm/51271 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Deutsches Institut für Menschenrechte“

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